Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
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Fassung 01.01.2019
1) Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich und verpflichtet zur Anerkennung der AGB und Zahlung des vollen vereinbarten Schülerbeitrags.
2) Die unterrichtsfreien Zeiten der READY4STAGE richten sich nach den Schulferien des Landes Nordrhein –Westfalen.
Der gesetzlichen / kirchlichen Feiertagen, Karneval und nach den garantierten 36 Unterrichtseinheiten .
3 Mit der Unterzeichnung eines Vertrags wird ein SEPA-Lastschriftmandat erstellt. Barzahlungen werden nicht mehr akzeptiert.
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4) Ausfallstunden verursacht durch die READY4STAGE werden in vollem Umfang für den Schüler nachgeholt. Es werden über die Schulleitung Nachholstunden mit dem Schüler/Eltern vereinbart. Bei unentschuldigtem Fehlen des Schülers verfällt die Nachholstunde ersatzlos.
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4a) Es werden keine Nachholstunden gewährt auf Grund von privater Veranstaltungen/ Festlichkeiten, Klassenfahrten, Ausflügen, etc. .
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5) Es wird eine einmalige Anmeldegebühr bei Vertragsabschluss von 19,00 Euro erhoben. Sie wird mit dem ersten Monatsbeitrag einmalig eingezogen.
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5a) Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 5% auf den Jahresbeitrag behält sich die READY4STAGE vor. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.
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6) Die Kündigung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Nicht akzeptiert werden; Email, WhatsApp, Facebook oder andere Messenger-Dienste. Die Kündigung muss in schriftlicher Form unserem Sekretariat/Schulbüro übergeben werden (persönlich oder via Postweg) mit den Angaben aus dem laufendem Vertrag (Name, Nachname, Musikfach, Name der Eltern etc.) für eine schnelle zielgerechte Bearbeitung. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum 30.04. / 31.08. und 31.12. (Nur für reguläre Verträge) Wenn Sie ein 12-Monatsabo mit Preisvorteil abgeschlossen haben, muss 6 mindestens 6 Wochen vor dem Stichtag der Anmeldung in schriftlicher Form gekümdigt werden.
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Sonderkündigungen sind nur mit Absprache der Schulleitung vereinbar. Optional ist dieser Unterrichtsvertrag auf ein weiteres Mitglied der Familie übertragbar. Dies muss schriftlich 6 Wochen vor dem Wechsel bei der Schulleitung eingereicht werden. Die von uns eingeräumte Option kann nur genutzt werden, wenn bei Erstanmeldung der Monatsbeitrag für alle 12 Monate an die READY4STAGE geleistet wurde. Bei einer monatlichen Beitragszahlung entfällt dieser Anspruch.
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7) Änderungswünsche seitens des Schülers bezüglich der Veränderung der Unterrichtszeit/ des Unterrichtstags müssen 6 Wochen vor Änderung schriftlich an office@ready4stage.de oder an die Schulleitung in Schriftform begründet werden. Bei Umbuchung wird unsere Leistung mit einer Gebühr von 25 € in Rechnung gestellt. Veränderungen der Unterrichtszeit werden nicht gewährt auf Grund von anderweitiger freizeitlicher Aktivitäten oder persönlicher Veranstaltungen.
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7a) Nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden des Schülers sind nicht auf Familienmitglieder oder Freunde übertragbar. Der Monatsbeitrag wird auch nicht Zurückerstattet.
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7b) Die READY4STAGE ist berechtigt Lehrerwechsel innerhalb der musikalischen Ausbildungszeit des Schüler vorzunehmen.
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7c) Ein Anspruch auf Unterricht von einem bestimmten Lehrer besteht nicht.
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7d) Sollte ein Schüler ausfallen wie z.B. Klassenfahrten, Beruflich, oder aus Krankheit, verfällt der Anspruch auf Unterricht.
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8) Der Zahler verpflichtet sich zu ausreichende Kontodeckung für das Sepa-Lastschriftmandat
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8b) Der Zahler verpflichtet sich unaufgefordert die READY4STAGE über ein bevorstehenden Zahlerkontowechsel
schriftlich 15 Werktage vor dem 1. eines Monats zu informieren.
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9) Das Abwerben einer Dozentin/Dozenten der READY4STAGE ist untersagt. Dies wird mit einer Konventionalstrafe in Hohe eines 12 Monats Abo Jahres Beitrages sofort in Rechnung gestellt. Die Ready4Stage behält sich das Recht die Schülerin/den Schüler unverzüglich vom Unterricht zu suspendieren.
10) Bild- und Tonaufnahmen sind nach §201 StGB nicht in den READY4STAGE Räumen gestattet. (Damit ist auch das unbefugte hochladen auf Social Media Formate gemeint) Dies wird mit einer Konventionalstrafe in Hohe eines 12 Monats Abo Jahres Beitrages sofort in Rechnung gestellt. Die Ready4Stage behält sich das Recht die Schülerin/den Schüler unverzüglich vom Unterricht zu suspendieren.
11) Wir bitten unsere Schüler und Besucher keine selbst mitgebrachten Speisen und Getränke im Gastrobereich und in den Unterrichtsräumen zu verzehren.
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12) Die Unterrichtsräume/Mobiliar, Instrumente/Equipment sind nur im Beisein der entsprechenden Lehrkraft zu betreten und ordnungsgemäß zu
spielen/benutzen. Unrechtsmäßige Handlungen oder mutmaßliche Beschädigungen werden mit dem sofortigen Ersatz belangt.
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13) Alle Events an der READY4STAGE musicschool haben eine lernpädagogische Zielführung für unsere Schülerinnen und Schüler.
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