
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung 01.01.2019
1) Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich und verpflichtet zur Anerkennung der AGB und Zahlung des vollen vereinbarten
Schülerbeitrags.
2) Die unterrichtsfreien Zeiten der READY4STAGE richten sich nach den Schulferien des Landes Nordrhein –Westfalen,
Der gesetzlichen / kirchlichen Feiertagen, Karneval und nach den garantierten 36 Unterrichtseinheiten .
3 Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags wird ein SEPA-Lastschriftmandat erstellt.
Barzahlungen werden nicht mehr akzeptiert.
4) Ausfallstunden verursacht durch die READY4STAGE werden in vollem Umfang für den Schüler nachgeholt.
Es werden über die Schulleitung Nachholstunden mit dem Schüler/Eltern vereinbart.
Bei unentschuldigtem Fehlen des Schülers verfällt die Nachholstunde ersatzlos.
4a) Es werden keine Nachholstunden gewährt auf Grund von privater Veranstaltungen/ Festlichkeiten, Klassenfahrten,
Ausflügen, etc. .
5) Es wird eine einmalige Anmeldegebühr bei Vertragsabschluss von 19,00 Euro erhoben.
Sie wird mit dem ersten Monatsbeitrag einmalig eingezogen.
5a) Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 5% auf den Jahresbeitrag behält sich die READY4STAGE vor. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.
6) Die Kündigung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen
zum …….. eines Jahres. (Das Schuljahr beginnt mit dem Anmeldedatum)
Sonderkündigungen sind nur mit Absprache der Schulleitung vereinbar. Optional ist dieser Unterrichtsvertrag auf ein
weiteres Mitglied der Familie übertragbar. Dies muss schriftlich 6 Wochen vor dem Wechsel bei der Schulleitung
eingereicht werden. Die von uns eingeräumte Option kann nur genutzt werden, wenn bei Erstanmeldung der Monatsbeitrag
für alle 12 Monate an die READY4STAGE geleistet wurde. Bei einer monatlichen Beitragszahlung entfällt dieser Anspruch.
7) Änderungswünsche seitens des Schülers bezüglich der Veränderung der Unterrichtszeit/ des Unterrichtstags müssen
6 Wochen vor Änderung schriftlich an office@ready4stage.de oder an die Schulleitung kommuniziert werden.
Diese werden mit einer Gebühr von 25 € in Rechnung gestellt.
Veränderungen der Unterrichtszeit werden nicht gewährt auf Grund von anderweitiger freizeitlicher Aktivitäten oder
persönlicher Veranstaltungen.
7a) Nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden des Schülers sind nicht auf Familienmitglieder oder Freunde übertragbar.
7b) Die READY4STAGE ist berechtigt Lehrerwechsel innerhalb der musikalischen Ausbildungszeit des Schüler vorzunehmen.
7c) Ein Anspruch auf Unterricht von einem bestimmten Lehrer besteht nicht.
7d) Sollte ein Schüler ausfallen wie z.B. Klassenfahrten, Beruflich, oder aus Krankheit, verfällt der Anspruch auf Unterricht.
8) Der Zahler verpflichtet sich zu ausreichende Kontodeckung für das Sepa-Lastschriftmandat
8b) Der Zahler verpflichtet sich unaufgefordert die READY4STAGE über ein bevorstehenden Zahlerkontowechsel
schriftlich 10 Werktage vor dem 1. eines Monats zu informieren.
9) Das Abwerben eines Dozenten der READY4STAGE ist untersagt.
10) Bild- und Tonaufnahmen sind nach §201 StGB nicht in den READY4STAGE Räumen nicht gestattet
11) Wir bitten unsere Schüler und Besucher keine selbst mitgebrachten Speisen und Getränke im Gastrobereich
und in den Unterrichtsräumen zu verzehren.